2. 2.1. Der Gesuchsteller 2 sei anzuweisen und zu verpflichten, die gemeinsame Tochter C., geb. tt.mm.2018, per sofort, spätestens jedoch bis zum 30.06.2022, 16:00 Uhr, in die Obhut der Gesuchstellerin 1 zu übergeben. […]" 1.3. Mit Verfügung vom 29. Juni 2022 verfügte das Gerichtspräsidium Lenzburg superprovisorisch u.a. folgendes: " 1. Die gemeinsame Tochter C., geb. tt.mm. 2018, wird per sofort für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes unter die alleinige Obhut der Gesuchstellerin gestellt.