Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Eingabe vom 13. April 2022 reichten die Parteien eine gemeinsame Trennungsvereinbarung beim Gerichtspräsidium Lenzburg ein. 1.2. Mit Eingabe vom 28. Juni 2022 stellte die Klägerin u.a. folgende superprovisorische Anträge: " 1. Die gemeinsame Tochter C., geb. tt.mm.2018 sei, per sofort für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes unter die alleinige elterliche Obhut der Gesuchstellerin 1 zu stellen.