2.2. Die Gesuchstellerin machte in ihrer Beschwerde im Wesentlichen geltend, neben einer Reduktion des Unterhalts von zurzeit Fr. 1'572.00 auf Fr. 708.00 pro Kind beantrage der Kläger eine massive Ausweitung der Betreuungsregelung. Damit werde grundlegend in die Rechtsposition der Gesuchstellerin eingegriffen. Insbesondere die Ausweitung der Betreuungsregelung greife in das Recht auf Familie bzw. auf familiäres Zusammenleben ein. Der Kläger habe für das Verfahren eine Rechtsanwältin beigezogen, weshalb sie gezwungen sei, sich zur Wiederherstellung der Waffengleichheit anwaltliche Unterstützung zu holen.