Insbesondere seien weder eine besondere Komplexität in Bezug auf die Rechtsfragen noch eine Unübersichtlichkeit des Sachverhalts zu erkennen, welche es der Gesuchstellerin – selbst in Anbetracht des Umstands, dass für sie eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung geführt werde – verunmöglichen würden, ihre Interessen selber wahrzunehmen. Das Argument, sie habe keine juristischen Fachkenntnisse, stosse ohnehin ins Leere.