2. 2.1. Mit Eingabe vom 16. Februar 2023 (Eingang am 20. Februar 2023) ersuchte A. um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie um Bestellung von Rechtsanwalt Nils Haldemann zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter im Verfahren SC.2022.90. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten verfügte am 24. Februar 2023: " 1. 1.1. Der Beklagten A. wird die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten bewilligt. 1.2. Der Antrag auf Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsverbeiständung wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."