" 1. In Abänderung von Dispositivziffer 1 des Entscheids des Familiengerichts Bremgarten vom 24. Mai 2022 (KEKV.2022.34/35) sowie Ziffer 1 der Vereinbarung vom 24. Mai 2022 (SC.2022.12) seien die Kinderunterhaltsbeiträge für die Kinder C., geb. am […], und D., geb. am […], mit Wirkung ab 1. Januar 2023 auf einen angemessenen Betrag, höchstens jedoch Fr. 708.- pro Kind zu reduzieren, eine weitergehende Bezifferung vorbehalten.