1. 1.1. In teilweiser Gutheissung des Vollstreckungsgesuchs der Gesuchsteller vom 28. September 2022 werden die Gesuchsgegner angewiesen: - die Klettertrompete bis Oberkante entlang des Torbogens unter Schnitt zu halten; - die Tamariske bis auf 3 Meter unter Schnitt zu halten; - die Weigelie bis auf 20 Zentimeter über die Aussenseite des Bodenbelags des Fussweges unter Schnitt zu halten. 1.2. Den Anweisungen gemäss Ziffer 1.1 hiervor ist bis spätestens ab 1. August 2023 – und auch darüber hinaus – nachzukommen. - 17 -