5.4.6. Anhand der beklagtischen Fotos lässt sich zwar tatsächlich nicht zweifelsfrei beurteilen, ob die Tamariske (AB 9) und die Weigelie (AB 15) die vereinbarten Masse im Zeitpunkt jener Aufnahmen eingehalten haben, oder ob das scheinbare Überragen der Perspektive geschuldet ist. Demgegenüber bringen selbst die Beklagten mit Beschwerdeantwort vor, dass die Fotos mehrheitlich vor dem 27. Oktober 2022 aufgenommen wurden und noch Rückschnitte überwachsender Triebe erfolgt seien. Offenkundig wurde der Vergleich somit nicht jederzeit eingehalten. Weiter lässt sich auch AB 11 betreffend die Klettertrompete entnehmen, dass diese zumindest geringfügig über den Torbogen ragte.