Die Beschwerdeführer seien anzuhalten, das Augenmass zu bewahren (Beschwerdeantwort Rz. 11). Weiter seien die Fotos der Beklagten, auf welche die Kläger verwiesen, grossmehrheitlich Aufnahmen vor dem 27. Oktober 2022. Bis zum 27. Oktober 2022 seien noch vereinzelt Rückschnitte überwachsender Triebe erfolgt. Zudem verleite die Perspektive der Tamariske auf AB 9 die Kläger zur falschen Annahme, die Äste würden über 2.9 Meter hinausragen (Beschwerdeantwort Rz. 12). - 14 -