5.4.4. Die Kläger bestreiten mit Beschwerde, dass der Vergleich am 27. Oktober 2022 eingehalten worden sei. Auf AB 9 sei ersichtlich, dass die Tamariske eben gerade nicht 3 Meter unter Schnitt gehalten sei, da einzelne Äste klar ersichtlich über den Massstab mit einer Höhe von 3 Metern hinausragen würden. Auf AB 11 sei weiter zu sehen, dass zwei Triebe der Klettertrompete über den Bogen hinausragen würden. Ebenfalls werde durch AB 12 und 15 deutlich, dass einerseits die Kiefer auch unterhalb der geltend gemachten zwei Meter Höhe und andererseits auch einzelne Triebe der Weigelie mehr als 20 Zentimeter in den Fussweg hineinragen würden.