Die Formulierung halte klar und unmissverständlich fest, dass die Pflanzen zu keiner Zeit die im Vergleich festgelegten maximalen Höhen überschreiten dürften und daher der Rückschnitt der Pflanzen auch jederzeit verlangt werden könne, sofern diese die vereinbarte maximale Höhe überschreiten würden. Der Begriff "künftig" solle nur darauf hinweisen, dass in Zukunft, folglich ab Datum des geschlossenen Vergleichs, gemeint sei (Beschwerde Rz. 11).