Nichtsdestotrotz sei im Vergleich unter Ziffer 1 festgehalten, dass ein regelmässiger Schnitt der Pflanzen zu erfolgen habe. Was unter "regelmässig" zu verstehen sei, sei im Vergleich nicht weiter definiert und dazu könne nur spekuliert werden. Dass ein Rückschnitt der Pflanzen im Herbst am 27. Oktober 2022 erfolgt sei, sei nach Ansicht der Vorinstanz nachvollziehbar und widerspreche keinesfalls einer gewissen Regelmässigkeit. Aufgrund der Unbestimmtheit der Begriffe "regelmässig" oder "künftig" (vgl. Vergleich Ziff.