Die Beklagten hätten hingegen diverse Bilder und Urkunden eingereicht, die zu beweisen vermöchten, dass die vereinbarten Masse gemäss Vergleich vom 22. Juni 2022 eingehalten worden seien (AB 3, 4, 8-15). Gestützt auf AB 3 und 4 sei nachgewiesen, dass die Rückschnitte und Vermessungen von der E. GmbH am 27. Oktober 2022 fachmännisch durchgeführt worden seien. Die Kläger hätten das Gesuch bereits am 28. September 2022 eingereicht, die Rückschnitte seien nachweislich erst am 27. Oktober 2022 erfolgt, d.h. als das Verfahren bereits hängig gewesen sei. Nichtsdestotrotz sei im Vergleich unter Ziffer 1 festgehalten, dass ein regelmässiger Schnitt der Pflanzen zu erfolgen habe.