5. 5.1. Die Vorinstanz erwog weiter, dass Ziffer 1 des Vergleichs festhalte, dass die Kamelie und die weidenblättrige Birne (Zierbirne) unter einem regelmässigen Schnitt von 1.80 Metern gehalten werden müssen und die Klettertrompete bis Oberkante entlang des Torbogens zu halten sei. Die Tamariske sei bis auf 3 Meter unter Schnitt zu halten. In Ziffern 6 und 8 des Vergleichs werde weiter festgehalten, die am Fussweg der Parzelle-Nr.