Aus den eingereichten Fotos vom September 2022 sei jedoch ersichtlich, dass der Beklagte nicht nur einen Rückschnitt in der Breite vorgenommen habe, sondern einen vollständigen Rückschnitt der Platane, sodass alle Hauptäste sichtbar geworden seien. Damit hätten die Beklagten den Vergleich klarerweise verletzt (Beschwerde Ziff. II Rz. 10).