2. Streitgegenstand ist die Vollstreckung des zwischen den Parteien vor dem Friedensrichteramt XII des Kantons Aargau geschlossenen Vergleichs vom 22. Juni 2022. Konkret machen die Kläger geltend, die Beklagten hätten diverse Anpflanzungen (Platane, Kamelie, weidenblättrige Zierbirne, Klettertrompete, Tamariske, sowie weitere, am Fussweg der Parzelle-Nr. [...] wachsende Pflanzen) nicht vergleichsgemäss unterhalten bzw. unter Schnitt gehalten (Vergleich Ziffern 1, 6 und 8).