5. Den Gesuchsgegnern sei unter Strafandrohung von Art. 292 StGB zu befehlen, die am Fussweg der Parzelle-Nr. [...] wachsenden Pflanzen 20 Zentimeter unter Schnitt zu halten, sodass das Fusswegrecht nicht eingeschränkt wird und die Pflanzen innert 20 Tagen entsprechend zurückzuschneiden 6. Nach unbenütztem Ablauf der Vollstreckungsfrist seien die Gesuchsteller zur Ersatzvornahme für berechtigt zu erklären, indem sie einen Fachmann nach eigener Wahl beauftragen und die vollstreckungsbetroffenen Pflanzen auf Kosten der Gesuchsgegner zurückschneiden lassen. -4-