9. Die Schlichtungskosten von CHF 300.00 werden in Parität von den Parteien übernommen und mit dem Kostenvorschuss der Kläger von CHF 300.00 verrechnet. Die Beklagten entrichten ihren Anteil von CHF 150.00 bis Ende Juli 2022 an die Kläger via Rechtsanwalt. 10. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. 11. Das Verfahren ist damit erledigt und wird von der Kontrolle abgeschrieben. Beide Parteien erhalten je ein unterzeichnetes Exemplar dieses Vergleiches." 2. 2.1. Mit Vollstreckungsgesuch vom 28. September 2022 stellten die Kläger beim Bezirksgericht Lenzburg folgende Anträge: