3. Ziffer "4" des Rechtsbegehrens: Die Beklagten erklären sich bereit, Blumenampeln, Laternen und sonstige Vorrichtungen künftig entweder auf die rechte Seite anzubringen oder so zu platzieren, dass die Grundstücksgrenze der Gesuchsteller nicht überschritten wird. 4. Ziffer "5" und "6" des Rechtsbegehrens: Die Kläger ziehen diese Anträge zurück. 5. Ziffer "7" des Rechtsbegehrens: Die Kläger ziehen den Antrag zurück.