Ziffer "1" des Rechtsbegehrens: Der Aprikosenbaum wird durch die Beklagten bis Ende November 2022 entfernt. Die Kamelie und die weidenblättrige Birne (Zierbirne) werden unter einem regelmässigen Schnitt von 1.80 Meter gehalten und die Klettertrompete ist bis Oberkante entlang des Torbogens zu halten. Die Beklagten werden die Tamariske bis auf 3 Metern unter Schnitt halten. Die Beklagten räumen den Klägern das Kapprecht ein, falls die Pflanzen auf das Grundstück der Kläger ragen. 2. Ziffer "3" des Rechtsbegehrens: Die Befestigung der Trennwand wird vom Regenrohr entfernt und auf dem Grundstück der Beklagten neu befestigt.