" 1. Ziffer "1, c" des Rechtsbegehrens: Die Platane (Nr. 3) gemäss beiliegenden Plans bleibt bestehen und wird durch die Beklagten ein mal jährlich fachmännisch durch einen Gärtner/in zurückgeschnitten. Der Rückschnitt muss in der Breite in Absprache mit dem Fachmann/Fachfrau eingekürzt werden. Das Laub wird im Herbst durch die Beklagten wöchentlich zusammengenommen und entsorgt.