Mit gleicher Eingabe habe die Gesuchstellerin zudem einen Ratenplan betreffend Abzahlung der ausstehenden Steuern eingereicht. Aus dem – der Beschwerde beiliegenden – Steuerkontoauszug gehe zudem hervor, dass die Gesuchstellerin im Dezember 2021 eine Ratenzahlung vorgenommen habe.