Im Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege seien die Steuern "im Grundsatz" geltend gemacht worden, auch wenn deren Höhe noch nicht beziffert worden sei. Mit Eingabe vom 28. Februar 2022 habe die Gesuchstellerin die provisorische Steuerrechnung des Jahres 2022 über Fr. 2'587.30 eingereicht, welche am 22. Februar 2022 und somit nach Einreichung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege verschickt worden sei. Daraus ergebe sich eine laufende monatliche Steuerlast von Fr. 215.60. Mit gleicher Eingabe habe die Gesuchstellerin zudem einen Ratenplan betreffend Abzahlung der ausstehenden Steuern eingereicht.