Aus der Gegenüberstellung des Einkommens und des erweiterten Existenzminimums resultiere ab Januar 2022 ein monatlicher Überschuss von Fr. 188.40 (bzw. jährlich Fr. 2'260.80). Mit dem im Dezember 2021 zu berücksichtigenden Manko von Fr. 4.00 resultiere unter Berücksichtigung der Berufsauslagen für auswärtige Verpflegung (Fr. 220.00) und für den Arbeitsweg (Fr. 15.00) ein Überschuss von rund -4- Fr. 2'230.00. Damit sei die Gesuchstellerin knapp nicht in der Lage, für die vollständigen Prozesskosten (namentlich die Gerichtskosten von Fr. 525.00 und die Parteikosten von Fr. 1'775.00) aufzukommen.