" 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen." -3- 3.4. Die am 17. Oktober 2022 gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 5. September 2022 erhobene Beschwerde der Gesuchstellerin hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 21. Februar 2023 (Verfahren: 5A_811/2022) gut und wies die Sache zu neuem Entscheid über die unentgeltliche Rechtspflege an das Obergericht zurück. Das Obergericht zieht in Erwägung: