Die Klägerin habe vor Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen gekündigt. Sie sei auf Arbeitssuche und Mutter von zwei Kindern, wobei sie zurzeit keine Unterhaltszahlungen erhalte. Die Beklagte und ihre Kinder würden sich genötigt fühlen, da jeder wisse, dass sie Probleme mit dem Mietzins hätten und sogar die Kinder auf der Strasse darauf angesprochen würden. 3. 3.1. Die Rüge der Gehörsverletzung ist aufgrund deren formellen Natur vorab zu behandeln. -5-