Dieses Schreiben sei der Beklagten gemäss Sendungsverfolgung am 10. November 2022 zugestellt worden, womit die Zahlungsfrist am 12. Dezember 2022 geendet habe (angefochtener Entscheid, E. 3.2.2.). Darauffolgend sei das Mietverhältnis durch die Klägerin mit amtlichem Formular vom 8. Dezember 2022 gekündigt worden. Die Kündigung sei der Beklagten am 20. Dezember 2022 zugestellt worden, womit die Kündigungsfrist am 21. Dezember 2022 zu laufen begonnen und am 19. Januar 2023 geendet habe. Das Mietverhältnis sei per 31. Januar 2022 (recte: 31. Januar 2023) beendet worden (angefochtener Entscheid, E. 3.3.2.).