1.3. Mit amtlichem Formular vom 8. Dezember 2022 wurde das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug per 31. Januar 2022 gegenüber der Beklagten und D. gekündigt. 2. 2.1. Die Klägerin beantragte mit Eingabe vom 3. Februar 2023 beim Bezirksgericht […] die Ausweisung der Beklagten ("polizeiliche Räumung") aus den Mieträumlichkeiten. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts […] setzte der Beklagten mit Verfügung vom 7. Februar 2023 eine Frist von 10 Tagen zur Einreichung einer Stellungnahme an. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts […] entschied am 17. Februar 2023: