1. 1.1. Die A. AG (fortan: Klägerin) als Vermieterin schloss am 27. September 2022 mit B. (fortan: Beklagte) als Mieterin einen Mietvertrag über eine 4,5- Zimmer-Wohnung im 1. OG und den Keller in der Liegenschaft […] zu einem monatlichen Mietzins von brutto Fr. 1'790.00 (= Fr. 1'590.00 Mietzins + Fr. 200.00 Nebenkosten) ab. D. wurde als Solidarmieter in das Mietverhältnis miteinbezogen. 1.2. Die Klägerin forderte die Beklagte und D. mit Einschreiben vom 7. November 2022 zur Bezahlung des Mietzinses für Oktober 2022 in der Höhe von Fr. 1'790.00 innert 30 Tagen auf und drohte ihnen für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung die Kündigung des Mietverhältnisses an.