Fr. 250.00; Wegfall Steuerschulden Fr. 410.45) in den Phasen VI und VII (ab 1. April 2023) auszugehen. 7. C. ungedeckter Barbedarf erhöht sich ab der Phase V (ab 1. Januar 2023) wegen der neuen KVG-Prämie von Fr. 85.10 um Fr. 9.35 auf (rund) Fr. 895.00 (vgl. Erw. 2.1 und Erw. 5.2 oben). In der Phase IV bleibt es bei - 17 - einem ungedeckten Barbedarf gemäss Vorinstanz von (rund) Fr. 885.00. Wie zu zeigen sein wird, spielt diese Erhöhung für den Ausgang des Verfahrens allerdings keine Rolle (vgl. Erw. 8.3 unten).