Sein so berechneter Zwischenverdienst beläuft sich damit in einem ganzen Monat auf brutto etwa Fr. 1'706.50. Bei einem versicherten Verdienst von Fr. 4'333.00 und einem Entschädigungssatz von 80 % (vgl. Taggeldabrechnung Mai 2023) kann der Beklagte ab Juni 2023 demzufolge mit einer monatlichen Kompensationszahlung von brutto Fr. 2'101.20 ([Fr. 4'333.00 – Fr. 1'706.50 x 0.8]) rechnen (vgl. AVIG-Praxis ALE des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, C 135, Stand Januar 2013), was netto (nach Abzug der Sozialabgaben und der Quellensteuer) rund Fr. 1'800.00 entspricht (vgl. Beilage 17 zur Eingabe vom 19. Juni 2023).