Der Beklagte bringt vor, die neue Stelle sei ihm bereits nach kurzer Zeit wieder gekündigt worden wegen mangelhafter Deutschkenntnisse. Zudem habe er nach wenigen Tagen Rückenprobleme bekommen und sich krankschreiben lassen müssen. Dies zeige, dass er die ihm angerechneten Einkommen nicht erzielen könne. Er habe in Absprache mit dem RAV vom 6. Dezember 2022 bis 30. Januar 2023 einen Intensivkurs "Standortbestimmung Bewerbung und Deutsch" besucht. Ab 20. März 2023 bis 26. Mai 2023 sei er für einen Kurs "Deutsch für den Arbeitsmarkt" aufgeboten. Da der Kurs halbtags stattfinde, könne er in dieser Zeit höchstens 50 % arbeiten.