2.3. Die Vorinstanz ermittelte den Unterhalt nach der zweistufigen Methode (vgl. oben). Dabei werden die vorhandenen Ressourcen (effektive oder hypothetische Einkommen) auf die beteiligten Familienmitglieder dahingehend verteilt, dass in einer bestimmten Reihenfolge (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt, ehelicher und nachehelicher Unterhalt, Volljährigenunterhalt) das betreibungsrechtliche bzw. bei genügenden Mitteln das sog. familienrechtliche Existenzminimum (zu welchem typischerweise die Steuern gehören) der Beteiligten gedeckt und alsdann ein verbleibender Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise verteilt wird.