- Vom 01.01.2022 bis 30.04.2022: nicht leistungsfähig - Vom 01.05.2022 bis 30.06.2022: nicht leistungsfähig - Vom 01.07.2022 bis 30.09.2022: Fr. 110.00 - Vom 01.10.2022 bis 31.12.2022: Fr. 40.00 - Ab 01.01.2023: nicht leistungsfähig" Zudem beantragte der Beklagte für das Berufungsverfahren von der Klägerin einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 4'000.00, eventuell die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. 2.2. Am 16. März 2023 reichte der Beklagte weitere Unterlagen ein.