1.2. Mit Klageantwort vom 11. April 2022 beantragte der Beklagte (u.a.) die Obhut über C.. Zudem sei die Klägerin zu verpflichten, ihm an C. Unterhalt ab dem Getrenntleben Fr. 1'372.00 (davon Fr. 196.00 Betreuungsunterhalt), zzgl. Kinderzulagen, und ihm persönlich Fr. 739.00 zu bezahlen. Zudem beantragte er die Zusprechung eines Prozesskostenvorschusses von Fr. 4'000.00, eventuell die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. 1.3. An der Verhandlung vom 14. Juni 2022 vor dem Gerichtspräsidium Q. hielten die Parteien in Replik und Duplik im Unterhaltspunkt an ihren Anträgen fest. Anschliessend wurden die Parteien befragt.