durch den Vater des heutigen Verwaltungsratsmitglieds F. aufgebaut. Sie habe ein (auch ideelles) Interesse daran, dass die aufgebauten Kundenbeziehungen nicht durch zwei ehemalige Mitarbeiter gekapert werden (Berufungsantwort Rz. 35 ff.). Durch die Absprache mit - 16 - ehemaligen Mitarbeitern der Klägerin und das Abwerben von deren Kunden habe sich die Beklagte besonders treuwidrig verhalten (Berufungsantwort Rz. 39 f.).