Die von der Vorinstanz erwähnte E-Mail der Beklagten enthalte die Formulierung: "Es liegt mir sehr daran, die Zusammenarbeit fortzusetzen." (Originalwortlaut: "Sono molto ansioso di proseguire la nostra collaborazione."). Dies lasse nur den Schluss zu, dass diese E-Mail an bestehende Kunden der Klägerin adressiert gewesen sei. Auch gebe die Beklagte selbst an, dass es sich beim von der C. AG und der Klägerin bewirtschafteten Markt (Vertrieb von endoskopischen Instrumenten für die Gastroenterologie und Pneumologie) um einen sehr kleinen Markt handle, der aus vielleicht 600 potenziellen Abnehmern bestehe. Bei einem solchen Markt sei es ausgeschlossen, dass man für einen direkten Konkurrenten