Wenn die Klägerin Umsatz und/oder Kunden verliere, weil sie die D. Produkte nicht mehr bzw. nicht zuverlässig genug liefern könne, so sei dieses erhöhte Schädigungspotenzial nicht auf die konkurrenzierende Tätigkeit der Beklagten zurückzuführen, sondern eben gerade auf die Kündigung des Vertriebsvertrags. Zudem würde die Klägerin nur noch mit Alternativprodukten mit der neuen Arbeitgeberin der Beklagten effektiv in Konkurrenz stehen, was wiederum das Schädigungspotenzial relativiere.