"Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen Sie für 2 Jahre in keinem Betrieb in der Schweiz arbeiten, welcher Endoskope, endoskopische Instrumente und Apparate für die Gastroenteroogie [recte: Gastroenterologie] herstellt, repariert, verkauft oder im engen Sinne mit der gastroenterologischen Endoskopie verwandt ist. Dies gilt insbesondere für Firmen wie [...]."