3. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, dem Präsidium des Arbeitsgerichts Zurzach innert 10 Tagen seit Zustellung des vorliegenden Entscheids eine Sicherheitsleistung im Betrag von Fr. 100'000.- in Form einer unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bankgarantie vorzulegen. Bei Säumnis fallen die mit dem vorliegenden Entscheid angeordneten vorsorglichen Massnahmen ohne Weiteres dahin.