4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt) zulasten der Gesuchsgegnerin." 2.2. Mit Stellungnahme vom 29. November 2022 stellte die Beklagte folgende Anträge: " 1. Auf das Massnahmengesuch sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei das Massnahmengesuch abzuweisen. 3. Subeventualiter sei die Anordnung der superprovisorischen Massnahme von der Hinterlegung einer angemessenen, vom Gericht zu beziffernden, jedoch CHF 140'000 nicht unterschreitenden Sicherheitsleistung durch die Gesuchstellerin abhängig zu machen. -3-