Gegenstand Vorsorgliche Massnahme (Realvollstreckung eines Konkurrenzverbots) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Beklagte war ab dem 1. Dezember 2019 als Produktemanagerin Endoskopie Zubehör bei der Klägerin angestellt. Die Beklagte kündigte ihr Arbeitsverhältnis bei der Klägerin ordentlich auf den 30. September 2022. In der Folge wechselte die Beklagte zur C. AG als Clinical Applications Specialist. Streitgegenstand ist die vorsorgliche Realvollstreckung eines nachvertraglichen Konkurrenzverbots. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 31. Oktober 2022 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Zurzach folgende Anträge: