Inwiefern das vorliegende Verfahren durch unerlaubte Handlung von der A. SA erzwungen worden sein soll, legt der Beklagte mit keinem Wort dar. Fehl geht darüberhinaus auch die Behauptung des Beklagten, ein Zins von 12 % komme einem Wucherzins nahe. Gemäss Art. 14 des Konsumkreditgesetzes (KKG; SR 221.214.1) wird der Höchstzinssatz bei Konsumkreditverträgen vom Bundesrat festgelegt. Dieser betrug im Jahr 2021 (wie auch im Jahr 2022) bei Kreditkartenüberzügen 12 % (vgl. die Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements [EJPD] vom 29. November 2021, im Internet abrufbar;