2.2. Mit Beschwerde macht der Beklagte geltend, dass er sämtliche von ihm unterzeichnete Verträge widerrufe, da diese durch hohen Druck der A. SA zustande gekommen seien. Er erhebe weiter Beschwerde, weil das Verfahren aufgrund von unerlaubten Handlungen durch die A. SA erzwungen worden sei. Ein Zins von 12 % komme einem Wucherzins nahe. Er widerrufe die von ihm unterzeichnete Schuldanerkennung, weil diese nur unter hohem Druck und Telefonterror der A. SA zustande gekommen sei.