2. 2.1. Die Vorinstanz führte im angefochtenen Entscheid aus, dass sich der Beklagte in der Schuldanerkennung vom 16. April 2021 unterschriftlich zur Bezahlung des Gesamtbetrages von Fr. 8'884.05 verpflichtet habe, monatlich tilgbar in Raten von mindestens Fr. 500.00. Als vertraglicher Schuldzins seien 12 % und für gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen eine jeweilige Mahngebühr von Fr. 40.00 vereinbart worden. Weiter sei festgehalten worden, dass im Säumnisfall (Zahlungsverzug einer Monatsrate) die ganze verbleibende Restschuld zur Zahlung fällig werde. -4-