1. Mit Zahlungsbefehl Nr. [...] des Betreibungsamtes Niederlenz vom 9. Februar 2022 betrieb die Klägerin den Beklagten für die Forderung von Fr. 4'784.05 für "den Kapitalanteil des Passivsaldos von Fr. 8884.05 entstanden durch den Gebrauch der [...] Schreiben vom 24.03.2021" nebst Zins zu 12 % seit dem 7. Januar 2022 sowie Dossier- und/oder Mahnspesen von Fr. 80.00, Zins bis am 6. Januar 2022 von Fr. 670.95 und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 11. Februar 2022 zugestellt. Gleichentags erhob der Beklagte Rechtsvorschlag.