Nachdem sie den Mietvertrag als Solidarschuldnerin unterzeichnet hat, kann der Kläger von ihr allein die ganze Schuld fordern und sie bleibt so lange zur Zahlung verpflichtet, bis die gesamte Forderung getilgt ist (vgl. E. 4.1.2 hiervor). Soweit sie sich betreffend Einkommenssituation des Solidarmieters auf die Anmeldung für Mietinteressenten vom 26. Januar 2022 bezieht und darlegt, der Kläger habe keinen praktischen Nutzen daraus, die mittelose Beklagte ins Recht zu fassen statt den solventen Solidarmieter, rechtfertigt sich der Hinweis, dass ihr Jahreseinkommen ausweislich der Anmeldung deutlich höher lag als dasjenige des Solidarmieters (Beilage 1 zur Stellung-