Ausweislich der übereinstimmenden Ausführungen der Parteien kündigte die Beklagte mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 das Mietverhältnis mit dem Kläger per 31. März 2022 (Stellungnahme der Beklagten vom 6. Januar 2023, S. 2; Stellungnahme des Klägers vom 27. Januar 2023, S. 2).