4.2. 4.2.1. Am 15. Dezember 2020 schlossen der vorherige Eigentümer der Liegenschaft sowie die Beklagte und D. per 16. Dezember 2020 einen Mietvertrag über das streitgegenständliche Mietobjekt zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 1'290.00 für die Wohnung und Fr. 70.00 für den Parkplatz. Sie mussten ein Mietzinsdepot von Fr. 2'580.00 leisten. Dieser Vertrag sollte per 31. März 2021 enden (Gesuchsbeilage [GB] 3), doch wurde das Mietverhältnis jedenfalls mit Bezug auf die Beklagte unbestrittenermassen fortgeführt (act. 23).