des Schriftenwechsels geklärt werden könnten. Im Rechtsöffnungsverfahren sei der Beweis durch Urkunden zu erbringen. Das Beschleunigungsgebot rechtfertige Zeugeneinvernahmen oder Expertisen grundsätzlich nicht. Für die betriebenen Mietzinse der Monate August und September 2022 sei dem Kläger gestützt auf die Mietverträge vom 1. Februar 2022 die provisorische Rechtsöffnung zu gewähren. In diesen hätten sich die Beklagte und der Solidarmieter unterschriftlich verpflichtet, dem Kläger ab 16. Februar 2022 unter solidarischer Haftung monatlich insgesamt Fr. 1'360.00 zu bezahlen.